Neurowissenschaften, Ethik & Recht

Zizek: Catastrophic, but not serious

Ein 2h Vortrag von Slavoj Zizek an der CUNY über grünen Kapitalismus, den Fetisch “menschliche Natur”, Geo-Engineering (from which every radical ecology has to start) und vieles mehr. Unterhaltsam!

(für den ganzen Talk und um die Introductions zu überspringen, unten rechts auf Watch Full Programm clicken)

HH: 01.06.2011 Vortrag James Childress

Am Mittwoch, 01.06.2011, 19h  spricht James Childress, eine der großen Figuren der Bioethik Szene und Autor eines der Standardwerke (Principles of Biomedical Ethics) an der Bucerius Law School zum Thema:

Respecting Clinicians’ Consciences, Protecting Patients:
An Unresolved Tension in Health Care

Interessierte sind eingeladen! Raum 1.01

HH: Untote, Life Science & Pulp Fiction

Veranstaltungshinweis – sounds really interesting: Kongress & Inszenierung

Die Untoten – Life Science & Pulp Fiction” auf Kampnagel – ab MORGEN, Do 12.05

Die Grenzen zwischen Leben und Tod sind durchlässiger geworden. Moderne Biotechnologien greifen am Anfang und Ende des Lebens in natürliche Prozesse ein und verändern unsere Vorstellungen von dem, was eine menschliche Existenz ausmacht. Der Kongress präsentiert Forschungen, Bilder und Spekulationen aus den anthropologischen Grauzonen zwischen Leben und Tod. Die Auswirkungen der rasant fortschreitenden Technik und kulturelle Reflexionsformen des Untoten werden gemeinsam diskutiert, motiviert von dem Wunsch, neue Denkmöglichkeiten und Kulturtechniken zu erfinden. Dafür muss man sich auf verschiedene Wissensformen einlassen: Reproduktionsmedizin, Synthetische Biologie, Enhancement-Technologien, Transplantationsmedizin, Trans- und Posthumanistische Theorien, Medizinethik, Philosophie, Rechtsprechung, Literatur, Ethnologie und die drastische Bildproduktion der Popkultur. Staunen, Erkenntnis, Schock, Empathie: In der Tradition der Wissenschaftspopularisierung des 19. Jahrhunderts wird dieser Kongress eine heterogene Inszenierung von Wissensfiguren und Handlungsstrategien des Untoten vorstellen.

Ein dreitägiger Schau- und Arbeitsraum mit Vorträgen, Präsentationen und Dialogen für Theorie und Praxis. Eröffnung am Internationalen Tag der Pflege (12. Mai). Der Kongress findet täglich von 17.00 bis 22.00 Uhr mit anschließendem Late-Night-Filmprogramm statt.

Mind Event Live Stream

Die Schwesterveranstaltung der großen Science of Consciousness Konferenz in Tucson findet gerade in Stockholm statt. Die Hauptvorträge werden live gestreamt (aus der Halle, in der glaube ich die Nobelpreise verliehen werden):

http://www.mindevent.se/live-streaming/

Gestern gabs schon einen schönen Schlagabtausch zwischen Ost und West oder Science and Idealism, Deepak Chopra (ich weiß gar nicht genau, was er ist – könnte auch an der unklaren Message liegen, vielleicht ein “Spiritualist”) gegen den Quantenphysiker und Raumschiff Enterprise Drehbuchschreiber Leonard Mlodinow. Chopra hat die großen offenen Fragen der Naturwissenschaft thematisiert, Mlodinow mit der lockeren amerikanischen Empiriegläubigkeit und “science has made a lot of progress” geantwortet, dabei waren beiden die inhärenten Grenzen ihrer Aussagen offensichtlich nicht ganz bewusst, was mich bei Rednern dieser Prominenz dann doch überraschte. Als Naturwissenschaftler und gerade unter Quantenphysikern dürfte das Problem der Subjektivität doch die prime issue sein – und Chopra ersetzte einfach alles, was science nicht erklären kann, durch positives Denken (ist ein solches non-sequitur dann eigentlich falsch oder nur unbeweisbar?). Vielleicht mal wieder nen Grundkurs Epistemologie besuchen.

Das Programm gibts hier:

http://www.consciousness.arizona.edu/

Highlights:

Roger Penrose: Consciousness and Physical Law
Friday May 6, 11:10am to 12:30pm

Wednesday, 14-16h: Consciousness and Reality

Menas Kafatos, Chapman – Consciousness and The Universe
Tarja Kallio-Tamminen, Helsinki – Quantum Physics and Eastern Philosophy
Paavo Pylkkanen, Helsinki – Bohmian View of Consciousness and Reality

Thursday: 8:30am to 10:40
Mario Beauregard, Montreal – Neuroscience of Transcendent Experiences
Alexander Moreira-Almeida, Juiz De Fora – Spiritual Experiences and Mental Disorders
Padr. Paulo Roberto, Rio de Janeiro – Sacred Plants of Amazonia

Enhancement News Pt 2

Schon wieder einiges passiert:

Schweizer Suchtmagazin über Neuroenhancement

Aus der Schweiz erreichte mich letzte Woche die aktuelle Ausgabe des Suchtmagazins (2-2010), welche sich vollständig dem Neuroenhancement widmet. Von einer eigens zum Thema entworfenen Fotostrecke umrahmt, finden sich 10 Beiträge -  eine Inhaltsübersicht und weiterführende Links gibt es auf einer Sonderseite hier.

Interessant vor allem die Beiträge des Züricher Psychiatrie-Professor Quednow, der die Vermutung äußert, das Gehirn sei weitgehend optimal austariert (der Artikel ist hier online verfügbar), von Fatke & Förstl (TU München), die das Suchtpotential von Neuro-Enhancern untersuchen und zu dem -angesichts des Publikationsortes doch leicht überraschenden- Schluß gelangen, dass sie nach derzeitigem Forschungsstand “ein geringes oder kein Suchtpotential” besäßen. Im Beitrag von Soyka klingt das dann schon wieder anders. Einzelheiten zu der viel zitierten, aber angesichts der Zahl von 2 Million Dopern auch häufig angezweifelten Studie der DAK über Doping am Arbeitsplatz gibt Krämer (vom IGES Institut, das die Studie erstellt hat). Die Ausgabe kann über www.suchtmagazin.ch bestellt werden.

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Modafinil, Methylphenidat und Antidementiva für Enhancementzwecke geeignet? – zwei Systematic Reviews:

Aus dem Forschungsverbund über Potentiale und Risiken des Neuroenhancements an der Europäischen Akademie Bad-Neuenahr sind zwei weitere systematische Reviews erschienen, die das Berliner Teilprojekt um Prof. Heuser und Dimitris Repantis (Charite Berlin) erstellt hat:

Bzgl. Modafninl und Methylphenidat kommen sie zu dem Schluß:

Based on a systematic review and meta-analysis we show that expectations regarding the effectiveness of these drugs exceed their actual effects, as has been demonstrated in single- or double-blind randomised controlled trials. Only studies with sufficient extractable data were included in the statistical analyses. For methylphenidate an improvement of memory was found, but no consistent evidence for other enhancing effects was uncovered. Modafinil on the other hand, was found to improve attention for well-rested individuals, while maintaining wakefulness, memory and executive functions to a significantly higher degree in sleep deprived individuals than did a placebo. However, repeated doses of modafinil were unable to prevent deterioration of cognitive performance over a longer period of sleep deprivation though maintaining  wakefulness and possibly even inducing overconfidence in a person’s own cognitive performance.

Dimitris Repantis / Peter Schlattmann / Oona Laisney / Isabella Heuser: Modafinil and methylphenidate for neuroenhancement in healthy individuals: A systematic review – Pharmacological Research (in Press  – online hier).
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Ein zweites systematic review beschäftigt sich mit Antidementiva. Ergebnis: Es gibt nicht genug geeignete Studien, um Folgerungen zu ziehen:

Based on a systematic review we found that expectations about the potential of these drugs exceed their actual effects, as has been demonstrated in randomised controlled trials. Both single and repeated dose trials were included in the systematic review, however repeated dose trials have only been conducted for donepezil. In six small trials lasting 14–42 days, the following results emerged: donepezil improved the retention of training on complex aviation tasks and verbal memory for semantically processed words. In one study episodic memory was improved, whereas in others it remained unaffected by donepezil. In a sleep deprivation trial, donepezil reduced the memory and attention deficits resulting from 24 h of sleep deprivation. Two studies reported even transient negative effects. Regarding the safety profile of donepezil, these studies found that it was rather well tolerated. In any case, since large longitudinal studies are not available no conclusions can be drawn.
Seven small studies about the effects of a single dose of memantine, and one study with a single dose of rivastigmine have been reported. Again, these studies are not adequate to answer our research question. If, as here and elsewhere suggested, the concept of pharmaceutical neuroenhancement is not to be rejected in principle, the decision of healthy individuals to take drugs for the purpose of neuroenhancement should be based on exhaustive information. At the moment, the research that would support or oppose the use of acetylcholinesterase inhibitors and memantine for neuroenhancement by healthy individuals has not yet been performed.

Dimitris Repantis / Oona Laisney / Isabella Heuser: Acetylcholinesterase inhibitors and memantine for neuroenhancement in healthy individuals: A systematic review. Pharmacological Research 61 (2010) 473–481 (online).

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Und noch zwei Aufsätze über Enhancement:

Saskia Nagel: Too Much of a Good Thing? Enhancement and the Burden of Self-Determination, (Neuroethics – hier);

Felicitas Kraemer: Authenticity Anyone? The Enhancement of Emotions via Neuro-Psychopharmacology (Neuroethics – dort).

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Zu guter letzt, peinlich für die Pharmaindustrie: ein Interview von Titanic-Sonneborn mit einem Pharma-Lobbyisten (hier?)

Enhancement News

Neues aus der Diskussion um Neuro-Enhancements:

In der April Ausgabe der Psychologie Heute zwei sehr unterschiedliche Beiträge: In einem, den der Titel “Angriff aufs Gehirn” schon treffend zusammenfasst, werden enhancende und therapeutische Eingriffe in einen Topf geschmissen und darauf hingewiesen, dass Enhancements auch Nebenwirkungen haben können. Wirklich. Dann folgt noch die Geschichte eines dbs Patienten, mittendrin die Forderung, die Forschung stärker zu regulieren. Ganz anders als dieser Nichtbeitrag zur Debatte ein Artikel von Jokeit & Hess: Länger wach: Die Dynamik des Neurokapitalismus, der auf einem schon vor zwei Jahren veröffentlichten Text der beiden beruht (Neurokapitalismus). Zeitlos, und daher immer noch lesenswert – ein Auszug:

“Ihre häufig bipolar affektive Aufmerksamkeitsstörung umschreibt vermutlich die Kernsymptome der seelischen Volkskrankheit des 21. Jahrhunderts. So wie die Repression in vergangenen Jahrhunderten das stumm−dramatische Panoptikum der neurotischen Symptome hervorbrachte, so wie das scheinbar unbegrenzte Überangebot der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dem wunschlosen Unglück der Depression einen geeigneten Nährboden bot, so könnte die Erhebung der berechnend vorselegierenden Aufmerksamkeit und emotionaler Intelligenz zu den entscheidenden Wettbewerbsvorteilen diese gerade beschädigen, nämlich im Falle des Scheiterns: Hilfloses Zappeln zwischen Zuviel und Zuwenig an verwertbaren Reizen, Unfähigkeit, sich einer allfälligen Signalüberflutung zu entziehen, Beschädigung der Entspannungsmechanismen und die damit einhergehende Verrohung des emotionalen Erlebens −− das alles sind Symptome, die schon heute unter dem Sammelbegriff ADHS im kollektiven Bewusstsein wahrgenommen werden.”

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Zwei Buchrezensionen in einer frei zugänglichen Ausgabe von BioSocieties

Zum einen: The Miltown Era,  reviewed by Joseph E Davis. Zum anderen eine die gesamte Enhancement Diskussion mangels vorhandener, risikofreier Enhancementprodukte als Phantomdebatte kritisiernde Rezension von Boris Quednow, die sich auf den von Schöne-Seifert / Talbot / Ach / Opolka herausgegebenen Sammelband Neuroenhancement – Ethik vor neuen Herausforderungen bezieht: “Do we really need a debate on a technology that will probably never materialize?”.

Ja, brauchen wir. Nicht weil ich denke, dass risikofreie Geistesoptimierer bald erfunden werden. Aber weil schon die Frage, welches Risiko vertretbar wäre, der Frage nach der Verfügbarkeit solcher Mittel logisch vorausgeht.

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Schon vor ein paar Monaten erschienen, mir aber erst jetzt in die Hände gefallen: Ein von Kramer / Eberbach / Wienke / Albrecht u. a. herausgegebener Tagungsband: Die Verbesserung des Menschen -Tatsächliche und rechtliche Aspekte der wunscherfüllenden Medizin.

Mit ein paar ganz interessanten juristischen Beiträgen, etwa zum neuen § 52 II SGB V (keine Übernahme der Kosten für selbst- verschuldetete Behandlungen – Tättowierungen & Piercing), zur vertragsrechtlichen Erfolgshaftung von Ärzten, zur Frage, ob die Verbesserung des Menschen rechtsmissbräuchlich sein könnte, und, ganz grundsätzlich, über die Grenzen der Selbstbestimmung (Höfling). Ich erlaube mir, mal die “Einbecker Empfehlungen der DGMR zu REchtsfragen der wunscherfüllenden Medizin” wiederzugeben:

1. Die Maßnahmen des Enhancements werden grundsätzlich von dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Selbstbestimmung im Bereich der körperlich-seelischen Integrität erfasst. Es wird begrenzt durch den Schutz der Rechte Dritter, z.B. im Bereich der Fortpflanzungsmedizin, und durch kollidierende Gemeinwohlinteressen, z.B. wirtschaftliche Überstrapazierung der Solidargemeinschaft durch medizinisch indizierte Folgebehandlungen.

2. Für Maßnahmen der wunscherfüllenden Medizin bestehen besonders umfassende Aufklärungspflichten über deren Risiken und Nebenwirkungen. Zudem muss über mögliche rechtliche, psychosoziale und wirtschaftliche Folgen informiert werden, zu denen auch die Kosten der Behandlung etwaiger Komplikationen der durchgeführten Eingriffe gehören.

3. Bei bestimmten gravierenden oder irreversiblen Maßnahmen sollten in Anlehnung an § 1631 c BGB (Verbot der Sterilisation Minderjähriger) Mindestaltersgrenzen eingeführt werden. Für andere gravierende oder irreversible Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen wäre ggf. auch an vormundschaftsgerichtliche Kontrollen der elterlichen oder eigenen Entscheidung zu denken.

4. Verträge über Leistungen der wunscherfüllenden Medizin sind grundsätzlich als Dienstverträge zu qualifizieren, auch wenn sie zum Teil werkvertragliche Elemente enthalten.

5. Auch bei Maßnahmen der wunscherfüllenden Medizin unterliegt der Arzt der ärztlichen Berufsordnung. Diese ist auch anwendbar und zu beachten, wenn der Arzt außerhalb der Heilkunde – auch im gewerblichen Bereich (Wellness, Ernährungsberatung) – tätig wird. Die Kammer- und Heilberufsgesetze der Länder sowie die Berufsordnungen der Landesärztekammern sollten entsprechende Klarstellungen enthalten.

6. Die Durchführung bestimmter Eingriffe der wunscherfüllenden Medizin sollte nur besonders weitergebildeten Ärzten bestimmter Fachgebiete vorbehalten
werden oder einen speziellen Fachkundenachweis erfordern.

7. Es ist zu empfehlen, die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Klinik und Praxis von dem Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung abhängig
zu machen, die auch den Bereich der wunscherfüllenden Medizin erfasst, wenn solche Leistungen durchgeführt werden.

8. Die Leistungsbeschränkung in § 52 Abs. 2 SGB V (angemessene Beteiligung an den Kosten einer Folgeerkrankung), welche nur bei einer medizinisch nicht indizierten
ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder einem Piercing Anwendung finden soll, stellt eine Diskriminierung dieser Versicherten und damit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG dar. Es ist daher eine Änderung dieser Norm zu empfehlen. Der Rechtsgedanke des § 52 Abs. 2 SGB V, nämlich die Übernahme von Eigenverantwortung durch die Versicherten, sollte den Gesetzgeber nicht dazu veranlassen, das Solidaritätsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter einzuschränken.

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Und schließlich: Der langersehnte Launch von Antidepressiva für Hunde und Katzen steht in Europa kurz bevor. Wie konnte der Markt der 10 Millionen psychisch gestörten Haustiere so lange vernachlässigt werden? Was sagt der Tierschützer? Prozac für Hunde schmeckt wie Fleisch und heisst passend “Reconcile”, denn es hilft gegen “Canine Separation Anxietx” (mehr als 600.000 britishce Hunde leiden an Depressionen). Gibts in den USA schon seit 2007.

Rechte von Robotern?

Eine mehr als bizarre, aber offensichtlich nicht verstummende Debatte dreht sich um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Robotern. Vor einiger Zeit wurde über Rechte für vermeintlich (künstlich) intelligente Automaten und die Haftung für ihr Fehl”verhalten” diskutiert, nicht etwa des Entwicklers, sondern des Automaten selbst (etwa Matthias, im SpiegelOnline Interview; P.W. Singer: Right for Robots?: ..a more realistic concern is not that robots will harm us, but that we will harm them… -  die Silikonplatine, die geschundene Kreatur). Dabei kann es sich nur um akute Begriffsverwirrungen handeln.  Ein bei Neuroethics & Law verlinktes Paper aus einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (G. Hallev: The Criminal Liability of Artificial Intelligence Entities, Ono Faculty of Law) bestätigt das eindrucksvoll. Hallev diskutiert ein paar Zurechnungsmodelle und kommt zu dem Schluß:

Criminal liability may be imposed upon any entity – human, corporate or AI entity. Modern times warrant modern legal measures in order to resolve today’s legal problems.

Aha. Dass ein Automat nicht über Subjektivität verfügt (und damit keinen Vorsatz, oder das engl. Recht Pendant, mens rea, aufweist) spiele keine Rolle, denn auch Roboter können lernen, wahrnehmen und schließlich  imitieren sie ja menschliche kognitive Prozesse – das lässt sich irgendwie vergleichen, und das reicht. Grundsätzliche Fragen über Sinn (hier: Unsinn) des Strafrechts scheinen dem Autor nicht in den, ja,  Sinn zu kommen. Roboter seien gefährlich, also bedarf es Schutz vor Ihnen. Vielleicht sollten wir auch Blitze, umfallende Telefonzellen und Raubtiere bestrafen? Wer (passender: was) ist eigentlich ein Normadressat?  Was eine autonome Handlung (nicht  mit einer auto-matischen zu verwechseln)? Was Strafzwecke? Schuld, Unrecht, Sühne, Prävention? Statt diesen Fragen nachzugehen, eine besonders bizarre Diskussion um mögliche Bestrafungsformen und  Strafvollzüge: Roboter einsperren? Stecker raus? Software updaten? – Wie wärs mit Stromschlägen! Ist das alles nur Satire?

Viel spannender als dieser Unsinn ist die Frage, wie sich die Verschmelzung von Mensch und Maschine (durch deep brain stimulation oder andere Neuro- Technologien) auf die Verantwortlichkeit, nein, nicht des Tiefenhirnstimulators, sondern seines Trägers auswirkt. Was, wenn der DBS unerwünscht Angstzustände, Mordlust, Euphorie oder Hass auslöst und dadurch die Willensentscheidung des Einzelnen stark beeinflusst? Ist das eine “freie Willensentschließung”, ist ein Vertrag gültig, eine Straftat zurechenbar?

Ich glaube, die Antwort dürfte der ähneln, die ich mit R. Merkel in einem Paper über den Zusammenhang von Authentizität und Autonomie vorgeschlagen habe: auch wenn etwa Psychopharmaka Wünsche erzeugen, die dem Konsumer “wesens”-fremd sind, wie etwa violent tendencies durch Antidepressiva, muss dies zumindest dem Strafrecht weitgehend egal sein. Schließlich unterliegen viele Motivationen, Antriebe, Wünsche etc. nicht der bewussten Kontrolle – wäre dass der Maßstab, dürften so einige Taten nicht zurechenbar sein. Man mag sich vollständige Kontrolle über seine psychische Prozesse wünschen, das Recht kann, und muss, sie aber nicht voraussetzen. Es geht also um eine Abgrenzung ggü. der geminderten Schuldfähigkeit / Schuldunfähigkeit – und das ist eine heillos unsystematische, auf Intuitionen und nebulösen Verweisungen in die Psychiatrie und Psychologie beruhende Wertung, bei der es, allen anderen Beteuerungen zum trotz, größtenteils darum geht, inwieweit sich der Einzelne von der Durchschnittsnorm unterscheidet.

Und wie ist das jetzt mit der Gefahr durch Automaten und Roboter? Ganz einfach: Sich selbst-bewegende Gegenstände, die eine Gefahr für andere darstellen können, etwa indem sie -wie in einem von Hallev beschrieben Fall tatsächlich geschehen- Menschen greifen und tödlich durch die Gegend werfen, werden nicht auf die Menschheit losgelassen. Zumindest, sobald ein jeder Technologie innewohnendes Restrisiko überschritten wird. Wer solche Geräte in einer Fabrik einsetzt, muss die Abläufe halt so gestalten, dass es nicht zu Unfällen kommen kann, was weiß ich wie, über eine Power-Off Fernbedienung oder ein Codewort, dass die intelligenten Dinger verstehen und sofort anhält. Wenn doch was passiert: Zivilrechtlich Gefährdungshaftung, strafrechtlich evtl. Fahrlässigkeit. Die “Unvorhersehbarkeit” solcher Unfälle (nicht: Handlungen) dürfte dadurch ausgeschlossen sein, dass man die Automaten auf unvorhersehbare Bewegungen programmiert. Für Roboter: Straffreiheit!

Mal sehen, was bei einem jüngst von der Uni Würzburg vorgestellten DFG finanzierten Projekt über  “Rechte und Pflichten von Robotern” rauskommt.

Moral Magneten / DSM-V / Goldfischgehirne

Die Moral von der Magnetspule - Spannend:  Durch Stimulation via TMS wurde in einem Versuch am  MIT (u.a. M. Hauser) das Moralempfinden beeinflusst. Genauer: Die Bedeutung der Intention des Handelnden für die moralische Beurteilung der Handlung wurde verändert. Man stelle sich einen Fall vor, den Juristen als untauglichen Versuch bezeichnen: A schüttet B ein weißes Pulver in den Kaffee, von dem A glaubt, dass es giftig sei. Tatsächlich ist das Pulver harmlos und B bleibt unversehrt.

Das Strafrecht würde -trotz des glücklichen Ausgangs- an A den Vorwurf richten, die Vergiftung des B versucht zu haben. So wohl auch das gängige moralische Urteil (die Strafwürdigkeit des untauglichen Versuches ist unter Juristen übrigens nicht unumstritten). Während Probanden dem durch TMS  erzeugten Magnetfeld ausgesetzt waren, änderte sich ihre Beurteilung dieser Fälle. Die böse Absicht, der Vorsatz auf die Verletzung des B, schien nur noch von untergeordneter Bedeutung zu sein – die Handlung wurde eher als zulässig bewertet.

Aus anderen Experimenten ist bekannt, dass die in diesem Experiment beeinflusste Hirnregion (die right temporoparietal junction – RTPJ) eine Rolle beim Zuschreiben und Verstehen von Intentionen anderer Menschen spielt (Theory of Mind). Schon in früheren Experimenten war es gelungen, per TMS das Empfinden von Fairness zu manipulieren. Auch die Autoren zeigen sich verwundert, wie leicht moralische Urteile zu beeinflussen sind:

You think of morality as being a really high-level behavior … To be able to apply (a magnetic field) to a specific brain region and change people’s moral judgments is really astonishing.

Was könnte das bedeuten? Ist die Überzeugungskraft konsequentialistischer Ethik (die auf Hdlgs-Folgen, nicht so sehr Intentionen des Handelnden abstellt) eine Frage der magnetischen Anziehungskraft, bzw der Stromstärke im RTPJ ? Und vielleicht noch wichtiger: Ist eine Entscheidung, die unter derartigem  TMS Einfluss getroffen wird, eine schlechtere Entscheidung, oder eine gleichwertige, in der sich geänderte moralische Grundhaltungen ausdrücken? Die Autoren und viele Kommentare scheinen von ersterem auszugehen, wenn sie schreiben, dass RTPJ Aktivität notwendig für moralisches Urteilen sei. So ganz sicher bin ich mir nicht. Angenommen, R hat eine (im Vergleich zu anderen) reduzierte RTPJ Aktivität und  behauptet, die Intention des Handelnden sei für moralische Bewertungen irrelevant. Man müsste R dann schon qua Argument vom Gegenteil überzeugen. Und irgendwie gründet sich die Überzeugungskraft eines solchen Arguments , das gilt vermutlich für alle moralischen Urteile, auch auf einer Moralintuition, die R dann einfach nicht teilen dürfte. Die juristische Debatte um den untauglichen Versuch zeigt, dass es für so eine Ansicht rationale Argumente gibt (zumindest, wenn es um strafrechtliche Verantwortlichkeit geht). Darf man jetzt auf die neuronalen Entstehungsbedingungen der Moralintuition und auf ein Defizit in der moralischen Urteilsfähigkeit des R verweisen? Das würde voraussetzen, dass richtige Urteile eine bestimmte Hirnaktivität voraussetzen – das ist irgendwie anmaßend und fehlschlussträchtig (Aber welcher eigentlich? Kein Sollen vom Sein passt ja irgendwie nicht)..

Gleichwohl: man stelle sich vor, jemand wird solchen Einflüssen ohne sein Einverständnis ausgesetzt und trifft dadurch andere Entscheidungen. Sicherlich wird man behaupten, dass der Einfluss illegitim ist, weil er Fähigkeiten einschränkt, und nicht, weil er sie lediglich verändert… Eine Frage der mentalen Selbstbestimmung (die Auflösung in meiner Promotion, bald..jaja..).

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Neuronale Unterschiede zwischen moralischen und juristischen Urteilen

Dazu passend: Gibt es einen neuronal messbaren Unterschied zwischen dem Fällen moralischer und juristischer Urteile? Und unterscheidet sich das Gehirn des Anwalts in diesen Fällen von anderen Akademikern? Diesen Fragen gingen die deutschen Wissenschaftler Schleim, Spranger, Erk & Walter nach. Ihr Ergebnis: Es scheint tatsächlich einen  Unterschied zu geben. Auch interessant: Die Anwälte gaben im Durchschnitt an, von den moralischen Szenarien weit weniger emotional berüht zu sein als die Vergleichsgruppe – neuronal ließ sich das nicht bestätigen. Vielleicht, so fragen die Autoren, könnte es daran liegen, dass Anwälte ihrem Standesbild entsprechen wollen und deswegen vorgeben, weniger berührt zu sein…

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DSM-V Entwurf veröffentlicht

Der Entwurf für das DSM-V (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders), neben dem ICD das Standard Klassifikationssystem psychischer Störungen, ist veröffentlicht worden und sorgt für Diskussionen. Eine kurze Überblick über Änderungen beim Ärzteblatt und mind hacks, ein kritischer Bericht von Stephan Schleim bei Telepolis und ein weiterer bei Ars Medici. Dort wird der Chairman des DSM- IV, Frances, zitiert:

Wir glaubten [beim DSM-IV], besonders vorsichtig und sorgsam vorgegangen zu sein, aber wir mussten die schmerzhafte Lektion lernen, dass wir drei falsche Epidemien ausgelöst haben: die der autistischen Krankheiten, der bipolaren Störung bei Kindern und ADHS.

Über Sinn und Grenzen der ganzen Klassifikation ließe sich sowie abendfüllend streiten, v.a., wenn ihnen unbesehen rechtliche Relevanz zukommen soll (etwa bei der Frage, was die GKV zahlen muss oder ob eine Person schuldunfähig ist)..

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Und noch was schönes aus der Kategorie Presse und Wirklichkeit: Das Goldfischgehirn

Eine Spritze und die Angst ist weg? Dass das funktionieren könnte, haben japanische Forscher mit einem Experiment an Goldfischen belegt. (DRADIO Wissen – übrigens ein sehr interessanter neuer Sender, zB mit Jaspers Vorlesungen in full-time und 3stündigen Klangkulissen von DJ Koze).

Japanische Wissenschaftler haben durch Gabe von Lidokain, dem vom Zahnarzt Besuch bekannten Lokalänasthetikum, Angstkonditionierung gestoppt (Beh Brain Functions). Allerdings beim Goldfisch. Wie bei Telepolis passend kommentiert wird, ist unklar, wie dadurch bereits erworbene Ängste wieder gelöscht werden sollen (auch wenn man den Unterschied von Goldfisch und Mensch mal kurz beiseite lässt). Wenn man einen Teil des Gehirns mal kurz betäubt, ja dann fallen wohl einige Funktionen aus. In diesem Versuch  das Lernen und  Abrufen gelernter Reaktionen. Wenn aber in dieser Zeit kein Neu-Lernen möglich ist, scheint man auch die Angst nicht “löschen”, also durch eine neue Reaktion ersetzen zu können. Es müsste also eher heißen: Eine Spritze und ein paar Gehirnfunktionen sind weg. Klingt schon nicht ganz so verlockend…

Patente auf Krebs?

Ein New Yorker Gericht hat Patente einer Biotech Firma auf zwei Brustkrebsgene zurückgenommen (Ärzteblatt / Kläger u.a. die ACLU), which made me wonder. Es ging nämlich nicht um ein Nachweisverfahren für das Gen, oder um ein Gen, das die Firma zur Bekämpfung von Brustkrebs hergestellt hat, sondern auf eben das Gen, was die betroffenen Menschen (leider) mit sich “herumtragen”. Komisch, hab ich wohl was verpasst, jetzt kann man also schon natürlich vorkommende Gene patentieren.  Es heißt, es seien bereits auf rund 20% der menschlichen Gene Patente angemeldet. Das ist für das Allgemeinwohl vielleicht keine ganz so gute Nachricht, weil der kommerzielle Umgang mit dem Gen dann vom Patentinhaber nach Belieben beschränkt werden kann. Will also eine andere Firma ein Verfahren herstellen, dass irgendwie mit dem Gen zu tun hat, tja dann muss es das mit dem Patentinhaber klären.

Ich bin kein Patentrechtsexperte, aber es scheint, als gäbe es Grenzen der Patentierbarkeit, etwa wenn sie gegen die Menschenwürde verstossen (ordre public Vorbehalt). Das US Patentrecht unterscheidet sich allerdings vom europäischen (anscheinend wurde das Brustkrebsgen-Patent auch in Europa teilweise aberkannt). Innerhalb Europas gibt es wiederum das auf völkerrechtlicher Grundlage (also nicht EU Recht) errichtete Europäische Patentamt in München sowie die EU Biopatentrichtlinie. Müsste man sich gründlich anschauen (legal background gibt es bei der Kampagne No Patents on Seeds). Die sich durch eine patentfreundliche Auslegung ergebende Schutzlücke besteht wohl darin, dass es unter Umständen möglich ist, durch die Patentierung eines Nachweisverfahrens ein exklusives Nutzungsrecht über das Nachzuweisende zu erhalten – also ungefähr so, als würde der Entdecker einer Nachweismethode einer bestimmten chemischen Verbindung damit alle kommerziellen Nutzungen der Verbindung miterhalten, auch wenn sie in der Natur, und vielleicht auf der Wiese vor dem Fenster, vorkommt. So ist angeblich auch schon die in-vitro Fertilisation “monopolisiert“.  Offenbar steht eine grundsätzliche Entscheidung über die Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen in Europa im Juli an. Es geht um Brokkoli. Falls jemand genauere Infos, v.a über die Rechtslage hat, bitte her damit. Alles nur Panik?  Hier eine CBS Reportage über die Debatte aus den USA:


Watch CBS News Videos Online

Studie über Enhancement Verbreitung in Deutschland

Es liegt die erste empirische Untersuchung über die Verbreitung von “Hirndoping” unter Schülern und Studenten in Deutschland vor. In einer von Prof. Dr. Lieb und Dr. Dr. Andreas Franke koordinierten Studie gaben rund 4 % der etwa 1500 Befragten an,  dass sie bislang mindestens einmal versucht hätten, ihre Konzentration, ihre Aufmerksamkeit oder ihre Wachheit mit Hilfe von legalen oder illegalen Substanzen zu steigern. 50 % trinken Kaffee, ebensoviele Energy Drinks, und rund 10% würden zu Koffeintabletten greifen. Es scheint ein großes Interesse an etwaigen Mitteln zu bestehen (aus der Pressemitteilung der Uni Mainz).

In der vergangenen Woche ist auch Liebs Buch Hirndoping – Warum wir nicht alles schlucken sollten erschienen (Artemis & Winkler). Ein Interview mit Lieb in der ZEIT.

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Auch das Memorandum zum Neuroenhancement sorgt weiter für Diskussionen.

Ein Beitrag der Reihe “Körperkult” im Deutschlandfunk (Ines Geipel) setzt sich mit dem Memorandum auseinander:

“Enhancement” heißt das neue Zauberwort. Darunter versteht man in der Wissenschaft, technisch und psychopharmakologisch Leistungssteigerungen herbeizuführen. Die Schriftstellerin und frühere Spitzensportlerin Ines Geipel setzt sich seit Jahren kritisch mit dem körperlichen Optimierungswahn und der Effizienzgier auseinander.

Hier nachzuhören (Ein Transkript der Sendung dort).

H.-B. Wuermeling stellt in der rechtsgerichteten Jungen Freiheit (sollte man die verlinken?) vom 12. 2. 2010 fest, dass durch das “Umtaufen” von Doping in Enhancement keineswegs der “Schmutz der Schmuddeldecke” abgewaschen werden könne, schließlich ginge es ja um das Manipulieren und Wettbewerbsvorteile “ergaunern”, und weil in der Wirtschaft “Fairneß” herrsche, sei Neuro-Enhancement ein Regelverstoß. Ausserdem würde im Memorandum nicht erörtert, ob sich der Einzelne nicht auch fair gegenüber sich selbst verhalten müsste. Nun denn -  zumindest eine derartige Rechtspflicht gegen sich selbst wird man kaum begründen können.  Darüberhinaus noch viel “Geschwurbel” und “abenteuerliche, ja gefährliche  Schlußfolgerungen”…