Humanitäre, gewaltreduzierte Unterbringung zu teuer für Baden-Württemberg
Baden Württemberg hat eine Gesetzesänderung des Unterbringungsgesetzes verabschiedet, die Zwangsbehandlungen wieder erlauben soll. Behandlungen unter dem alten UBG waren vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden. Den Gesetzesentwurf gibt es hier. Interessant und auch etwas erschreckend ist v.a. die Gesetzesbegründung.
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