Neurowissenschaften, Ethik & Recht

Patente auf Krebs?

Ein New Yorker Gericht hat Patente einer Biotech Firma auf zwei Brustkrebsgene zurückgenommen (Ärzteblatt / Kläger u.a. die ACLU), which made me wonder. Es ging nämlich nicht um ein Nachweisverfahren für das Gen, oder um ein Gen, das die Firma zur Bekämpfung von Brustkrebs hergestellt hat, sondern auf eben das Gen, was die betroffenen Menschen (leider) mit sich “herumtragen”. Komisch, hab ich wohl was verpasst, jetzt kann man also schon natürlich vorkommende Gene patentieren.  Es heißt, es seien bereits auf rund 20% der menschlichen Gene Patente angemeldet. Das ist für das Allgemeinwohl vielleicht keine ganz so gute Nachricht, weil der kommerzielle Umgang mit dem Gen dann vom Patentinhaber nach Belieben beschränkt werden kann. Will also eine andere Firma ein Verfahren herstellen, dass irgendwie mit dem Gen zu tun hat, tja dann muss es das mit dem Patentinhaber klären.

Ich bin kein Patentrechtsexperte, aber es scheint, als gäbe es Grenzen der Patentierbarkeit, etwa wenn sie gegen die Menschenwürde verstossen (ordre public Vorbehalt). Das US Patentrecht unterscheidet sich allerdings vom europäischen (anscheinend wurde das Brustkrebsgen-Patent auch in Europa teilweise aberkannt). Innerhalb Europas gibt es wiederum das auf völkerrechtlicher Grundlage (also nicht EU Recht) errichtete Europäische Patentamt in München sowie die EU Biopatentrichtlinie. Müsste man sich gründlich anschauen (legal background gibt es bei der Kampagne No Patents on Seeds). Die sich durch eine patentfreundliche Auslegung ergebende Schutzlücke besteht wohl darin, dass es unter Umständen möglich ist, durch die Patentierung eines Nachweisverfahrens ein exklusives Nutzungsrecht über das Nachzuweisende zu erhalten – also ungefähr so, als würde der Entdecker einer Nachweismethode einer bestimmten chemischen Verbindung damit alle kommerziellen Nutzungen der Verbindung miterhalten, auch wenn sie in der Natur, und vielleicht auf der Wiese vor dem Fenster, vorkommt. So ist angeblich auch schon die in-vitro Fertilisation “monopolisiert“.  Offenbar steht eine grundsätzliche Entscheidung über die Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen in Europa im Juli an. Es geht um Brokkoli. Falls jemand genauere Infos, v.a über die Rechtslage hat, bitte her damit. Alles nur Panik?  Hier eine CBS Reportage über die Debatte aus den USA:


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